Wie hoch ist der Elternbeitrag? Wo bekommt man Zuschüsse? Alle Infos rund ums Geld finden Sie hier…

Bayerisches Krippengeld

Es handelt sich hier um eine nach dem BayKiBiG geförderte Kinderbetreuung. Sie erhalten dann bis zu 100 Euro monatlich für die Kosten der Betreuung. Ihre finanzielle Belastung reduziert sich dann erheblich.
Sie können hier das bayerische Krippengeld beantragen:

Übernahme Betreuungskosten

Sollten Sie in einer finanziell schwierigen Lage sein, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten für Kindertagespflege nach § 90 Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII stellen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Hier fordern Sie die Antragsunterlagen an:

Elternbeiträge

Kinder aus dem Landkreis Ansbach

Die Elternbeiträge werden vom Landratsamt Ansbach festgelegt. Hier finden Sie die Übersicht… (Klicken Sie auf den Link und wählen Sie dann Kindertagespflege).
zur Kostenbeitragssatzung des Landkreises mit Angabe der Elternbeiträge

Kinder aus anderen Landkreisen

Wir arbeiten auch mit den Behörden anderer Landkreise zusammen. Daher kann oftmals auch hier eine staatliche Förderung für die Kinderbetreuungskosten erreicht werden. Auch das bay. Krippengeld kann beantragt werden. Die konkrete Höhe der Elternbeiträge fragen Sie bitte direkt bei Ihrem Landkreis an.

Kinder aus der Stadt Ansbach

Wir arbeiten auch mit der Stadt Ansbach zusammen. Daher kann oftmals auch hier eine staatliche Förderung für die Kinderbetreuungskosten erreicht werden. Auch das bay. Krippengeld kann beantragt werden. Die konkrete Höhe der Elternbeiträge fragen Sie bitte direkt bei der Stadt Ansbach an.

  • Die Betreuungskosten richten sich nach den gebuchten Stunden. Diese werden in einer Pflegevereinbarung vorher festgelegt.
  • Ein Betreuungsvertrag wird zwischen den Eltern und mir als Betreuungsperson abgeschlossen. Darin werden die gewünschten Betreuungszeiten festgelegt.
  • Die Kosten sind per Überweisung zu bezahlen. Eine bare Bezahlung ist nicht möglich.
  • Die Betreuungskosten können ggf. von der Steuer abgesetzt werden.

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